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Förderungen zum Thema Kooperationen, Cluster, Netzwerke

Förderungen nach der Rahmenrichtlinie für die Tiroler Wirtschaftsförderung
Tirol
Gefördert werden besonders berücksichtigungswürdige und zu begründende Vorhaben, welche nicht in den speziellen Förderungsrichtlinien der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol unterstützt werden können. Dabei können folgende Maßnahmen gefördert werden: die Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen die Unternehmensgründung und -ansiedlung – insbesondere von Jungunternehmern die Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Forschung, Entwicklung und Innovation Versorgung von Haushalten und Betrieben mit hochwertiger, nachhaltiger und kostengünstiger Breitbandinfrastruktur den Umweltschutz, erneuerbare Energieträger, die Energieeinsparung und alternative Antriebsformen die Sicherung der Nahversorgung die Beratung gewerblicher Unternehmen betriebliche Kooperationen, insbesondere von EPUs (Eine-Person-Unternehmen) die Erschließung neuer Märkte im EU-Raum und außerhalb des EU-Raums die Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Errichtung/Verbesserung von kommunal und/oder regional besonders wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Infrastrukturmaßnahm Förderungsnehmer können im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen und sonstige unternehmerische Organisationen sein.
Tiroler Innovationsförderung
Tirol
Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt. Beim Initiativprojekt werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen. Beim Förderschwerpunkt der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert.