Transparenzportal

Bitte aktivieren Sie JavaScript.

Förderungen zum Thema Beratung

ARF - Gründungsförderung Primärversorgungseinheiten
Österreich
Diese Förderung soll dazu beitragen, die Anzahl der Primärversorgungseinheiten (PVE) sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum zu erhöhen. Gefördert werden Bewerber/innen oder zukünftige Betreiber/innen von PVE sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der zukünftigen PVE umfasst und an denen Gesellschafter/innen der zukünftigen PVE für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten ("PVE Besitzgesellschaften"), wobei "PVE-Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der zukünftigen PVE Förderungsnehmer/innen sein können und die PVE Endbegünstigte der Förderung sein muss. Eine PVE ist eine Erstanlaufstelle im Gesundheitsversorgungssystem, in dem multiprofessionelle Teams gemeinsam und aufeinander abgestimmt Patient/innen behandeln. Die strukturierte Zusammenarbeit von Allgemeinmediziner/innen in Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten. Diese sollen den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d. h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 1,6 Millionen. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Beratungsleistungen in der Gründungsphase oder für Planungskosten iZm der geförderten Bautätigkeiten). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Förderungen nach der Rahmenrichtlinie für die Tiroler Wirtschaftsförderung
Tirol
Gefördert werden besonders berücksichtigungswürdige und zu begründende Vorhaben, welche nicht in den speziellen Förderungsrichtlinien der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol unterstützt werden können. Dabei können folgende Maßnahmen gefördert werden: die Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen die Unternehmensgründung und -ansiedlung – insbesondere von Jungunternehmern die Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Forschung, Entwicklung und Innovation Versorgung von Haushalten und Betrieben mit hochwertiger, nachhaltiger und kostengünstiger Breitbandinfrastruktur den Umweltschutz, erneuerbare Energieträger, die Energieeinsparung und alternative Antriebsformen die Sicherung der Nahversorgung die Beratung gewerblicher Unternehmen betriebliche Kooperationen, insbesondere von EPUs (Eine-Person-Unternehmen) die Erschließung neuer Märkte im EU-Raum und außerhalb des EU-Raums die Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Errichtung/Verbesserung von kommunal und/oder regional besonders wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Infrastrukturmaßnahm Förderungsnehmer können im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen und sonstige unternehmerische Organisationen sein.
Förderungen Umwelt- und Energieberatung
Oberösterreich
Die Förderung der Umwelt- und Energieberatung kann von sämtlichen Unternehmen, insbesondere von Gewerbebetrieben bzw. sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereinen, konfessionellen und sozialen Einrichtungen sowie Gemeinden beantragt werden. Im Rahmen der betrieblichen Umweltoffensive (BUO) bietet das Land Oberösterreich gemeinsam mit seinen Partnern, wie z.B. dem O.Ö. Energiesparverband und dem Klimabündnis OÖ, geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich an. Vom O.Ö. Energiesparverband wird zum Thema Energie beraten: Die Förderwerber erhalten produktunabhängige Informationen bei allen Energiefragen rund um Firmengebäude, Heizung, Prozessoptimierung und Energieförderung. Das Klimabündnis Oberösterreich berät zu den Themen Klimaschutz, Mobilität, Umwelt, Nachhaltigkeitsmanagement und Umweltzeichen. Dazu werden in den einzelnen Bereichen verschiedene Schwerpunkte gesetzt. a) Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte. b) Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die MitarbeiterInnenmobilität betrachtet werden. c) Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt. d) Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentliche Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
go-international IO-VII Internationalisierungsscheck
Österreich
Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen beim Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen durch Kofinanzierung direkter Kosten für den nachhaltigen Eintritt in neue Zielländer. Der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit des Markteintritts, wofür ein ausgewogener Mix an Aktivitäten notwendig ist. Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten. Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Zielland und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. Die in Anspruch genommenen Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden). Beratungskosten durch im Ausland ansässige Berater: Markteintrittsberatung (Deckelung EUR 4.000): Beratungsleistungen durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen oder das AußenwirtschaftsCenter in Form einer umfassenden Projektbetreuung. Rechts- und Steuerberatungskosten (keine Deckelung): Beratung durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichen Rechtsschutz, sowie Risikoanalysen Beratungskosten durch im Inland ansässige Berater nur für KMU: Exportberatung (Deckelung EUR 4.000): Ziellandbezogene Exportberatung (Ist-Analyse/Bewertung, Kontaktherstellung zu potentiellen Geschäftspartnern im Zielland, Beratung zu Transport/Vertrag/Absicherung/ Finanzierung) Rechts- und Steuerberatung (Deckelung EUR 2.000): Rechts- und Steuerberatung zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichem Rechtsschutz für das Zielland. Reisekosten: Reisekosten des Fördernehmers bzw. seiner Mitarbeiter/Werkvertragsnehmer ins Zielland (Deckelung EUR 4.000 im Fernmarkt und EUR 2.000 in Europa): Dem Markteintritt dienende Reisekosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in das Zielland und retour (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen und Bahn) Reisekosten potenzieller Geschäftspartner aus dem Zielland (Deckelung EUR 2.000): Reisen nach und innerhalb Österreichs oder gegebenenfalls in andere Länder zur Besichtigung von Referenzanlagen/-projekten. (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen/Bahn und Dolmetschkosten). Ziellandbezogene Marketingkosten (keine Deckelung) Erstellung von Marketingkonzepten/Werbekampagnen, Erstellung von fremdsprachigen Werbeinhalten und Präsentationen, Übersetzungen, Gestaltung und Druck von Werbemitteln/Etiketten für Mustersendungen, Schaltung von Inseraten in Printmedien, Telefonmarketing, Versandkosten für Aus- und Mustersendungen. Insbesondere Marketingunterlagen in Deutsch bzw. Englisch werden nur dann gefördert, wenn der Ziellandbezug eindeutig ist. Veranstaltungskosten im Zielland (keine Deckelung): Teilnahme-/Standgebühren (auch an virtuellen/hybriden) Messen und Fachkongressen (wenn kein Gruppenstand der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorhanden oder dieser ausgebucht ist). Transport von Messegütern durch ein Transportunternehmen inkl. Abwicklungskosten für Verzollung (Rücktransport muss belegt sein), Standaufbau, Miete von Ausstattung und Veranstaltungsräumlichkeiten. Dolmetscher bzw. Standhilfen (ohne Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen). Inkubatorbürokosten (Deckelung: max. 6 Monate oder max. EUR 4.000) Miete von Büroräumlichkeiten bei einem professionellen Co-Working-Space- oder Business-Center-Anbieter für die Unterstützung der physischen Präsenz vor Ort. Hinweis: Aus EU-rechtlichen Gründen darf dieses Büro nicht zum Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes im betroffenen Mitgliedsstaat bzw. Drittland verwendet werden.
go-international IO-VII Internationalisierungsscheck für Technologieunternehmen
Österreich
Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen beim Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen durch Kofinanzierung direkter Kosten für den nachhaltigen Eintritt in neue Zielländer. Der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit des Markteintritts, wofür ein ausgewogener Mix an Aktivitäten notwendig ist. Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten. Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Zielland und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. Die in Anspruch genommenen Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden). Beratungskosten durch im Ausland ansässige Berater: Markteintrittsberatung (Deckelung EUR 4.000): Beratungsleistungen durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen oder das AußenwirtschaftsCenter in Form einer umfassenden Projektbetreuung. Rechts- und Steuerberatungskosten (keine Deckelung): Beratung durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichen Rechtsschutz, sowie Risikoanalysen Beratungskosten durch im Inland ansässige Berater nur für KMU: Exportberatung (Deckelung EUR 4.000): Ziellandbezogene Exportberatung (Ist-Analyse/Bewertung, Kontaktherstellung zu potentiellen Geschäftspartnern im Zielland, Beratung zu Transport/Vertrag/Absicherung/ Finanzierung) Rechts- und Steuerberatung (Deckelung EUR 2.000): Rechts- und Steuerberatung zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichem Rechtsschutz für das Zielland. Reisekosten: Reisekosten des Fördernehmers bzw. seiner Mitarbeiter/Werkvertragsnehmer ins Zielland (Deckelung EUR 4.000 im Fernmarkt und EUR 2.000 in Europa): Dem Markteintritt dienende Reisekosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in das Zielland und retour (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen und Bahn) Reisekosten potenzieller Geschäftspartner aus dem Zielland (Deckelung EUR 2.000): Reisen nach und innerhalb Österreichs oder gegebenenfalls in andere Länder zur Besichtigung von Referenzanlagen/-projekten. (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen/Bahn und Dolmetschkosten). Ziellandbezogene Marketingkosten (keine Deckelung) Erstellung von Marketingkonzepten/Werbekampagnen, Erstellung von fremdsprachigen Werbeinhalten und Präsentationen, Übersetzungen, Gestaltung und Druck von Werbemitteln/Etiketten für Mustersendungen, Schaltung von Inseraten in Printmedien, Telefonmarketing, Versandkosten für Aus- und Mustersendungen. Insbesondere Marketingunterlagen in Deutsch bzw. Englisch werden nur dann gefördert, wenn der Ziellandbezug eindeutig ist. Veranstaltungskosten im Zielland (keine Deckelung): Teilnahme-/Standgebühren (auch an virtuellen/hybriden) Messen und Fachkongressen (wenn kein Gruppenstand der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorhanden oder dieser ausgebucht ist). Transport von Messegütern durch ein Transportunternehmen inkl. Abwicklungskosten für Verzollung (Rücktransport muss belegt sein), Standaufbau, Miete von Ausstattung und Veranstaltungsräumlichkeiten. Dolmetscher bzw. Standhilfen (ohne Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen). Inkubatorbürokosten (Deckelung: max. 6 Monate oder max. EUR 4.000) Miete von Büroräumlichkeiten bei einem professionellen Co-Working-Space- oder Business-Center-Anbieter für die Unterstützung der physischen Präsenz vor Ort. Hinweis: Aus EU-rechtlichen Gründen darf dieses Büro nicht zum Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes im betroffenen Mitgliedsstaat bzw. Drittland verwendet werden.
go-international IO-VII Projektgeschäft-Scheck
Österreich
Ziel ist der Aufbau von Netzwerken und Know-how, um die Chancen für die erfolgreiche Teilnahme an internationalen Ausschreibungen/Projekten zu steigern. Der Projektgeschäft-Scheck bietet österreichischen Unternehmen die Kofinanzierung von projektbezogenen Kosten für Beratung (Proposal-Writing, externe Datenrecherchen und (Pre-)Feasibility-Studies), Weiterbildung und die Teilnahme an Veranstaltungen (Schulungen im Bereich Projektgeschäft, Procurement-Seminare) sowie Reisekosten in den folgenden zwei Bereichen: Teilnahme an internationalen öffentlichen Ausschreibungen (Ausschreibungen öffentlicher Institutionen auf nationaler Ebene im Ausland; Projekte internationaler Finanzinstitutionen (IFI) Exklusiv für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sind Kosten für Projekteinreichungen im Rahmen von internationalen Innovationsprogrammen (z.B. Horizon Europe; LIFE, Creative Europe, EIT) förderbar. Der Schwerpunkt des gewählten Programms muss auf der Internationalisierung marktreifer, innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen liegen. Gefördert werden 50 % der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten. Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Projekt und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. In Anspruch genommene Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen werden (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden). Projektbezogene Beratungskosten: Beratungsleistungen zur Projektentwicklung, -finanzierung und -einreichung inkl. Proposal-Writing, „Environmental and Social Action Plan“ durch ein Beratungsunternehmen, das nachweislich über mehrjähriges Know-how und Referenzen im internationalen Projektgeschäft verfügt. Ankauf von Ausschreibungsunterlagen. Übersetzungskosten. (Pre-)Feasibility-Studien: Externe Projektstudien und Informationsbeschaffung zur Vorbereitung von Projekten: Zugang zu Ausschreibungsdatenbanken, Ankauf von projektbezogenen Informationen für die Durchführung von (Pre-)Feasibility-Studien, externe Datenrecherchen, Übersetzungskosten. Marketingkosten: Unterlagen, die für Projekt-Präsentationen bei ausschreibenden Stellen/EU-Förderstellen dienen (z.B. Pitch Decks) Teilnahme an Veranstaltungen: Teilnahme an Projektkonferenzen im Ausland Weiterbildungskosten (Deckelung EUR 1.000): Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Förderungsnehmers zur Kompetenzentwicklung auf dem Gebiet des internationalen, drittfinanzierten Projektgeschäfts, durch qualifizierte Bildungsorganisationen im In- und Ausland, (z.B. UN-/Weltbank-Procurement-Seminare, Schulungen für CV-/Proposal Writing bzw. die Erstellung von Einreichunterlagen). Reisekosten: Reisen des Fördernehmers ins Zielland (Deckelung EUR 4.000 im Fernmarkt und EUR 2.000 in Europa): Dem Markteintritt dienende Reisekosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in das Zielland und retour (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen und Bahn) Reisekosten potenzieller ausländischer Geschäftspartner (Deckelung EUR 2.000): Reisen nach und innerhalb Österreichs oder gegebenenfalls in andere Länder zur Besichtigung von Referenzanlagen (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen/Bahn und Dolmetschkosten).
KMU.Cybersecurity
Österreich
Das Förderungsprogramm "KMU.Cybersecurity" soll österreichische KMU auf die Gefahren und Risiken von Cyberkriminalität aufmerksam machen und bei Investitionen für Präventionsmaßnahmen im Bereich IT- und Cybersecurity unterstützen. Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von Investitionsprojekten im Bereich IT- und Cybersecurity durch (einkommensteuerrechtlich) aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in Hard- und Software, Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige (bis zu 18 Monate laufende) Kosten, wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen überwiegenden Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten: Einführung sowie Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeiter/innen Risiko- und Sicherheitsanalysen (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Systemen Schutz der IT-Systeme vor unbefugtem Zugriff, Manipulationen oder Diebstahl Minimierung des Risikos eines wirtschaftlichen Schadens durch Fehlfunktionen oder Manipulationen von (sensiblen) Daten Schnelles und kompetentes Reagieren bei IT-Sicherheitsvorfällen (z.B. Cyberattacken, Hacker-Angriffe) sowie Reduktion von IT-Sicherheitsvorfällen im Unternehmen Sicherstellung einer sicheren und vertrauenswürdigen IT Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit vertraulichen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (von Kunden, Geschäftspartnern, Beschäftigten etc.)
OekoBusiness Wien
Wien
OekoBusiness Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien für Unternehmen mit dem Standort Wien. 1998 von der Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22 ins Leben gerufen, unterstützt OekoBusiness Wien (vormals "ÖkoBusinessPlan Wien") Unternehmen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise im Betrieb und trägt dazu bei, Betriebskosten zu senken. Ziel ist es, die Arbeitsweise der Betriebe in Wien nachhaltiger zu gestalten (Senkung von Emissionen, geringerer Ressourcenverbrauch, Beachtung von ethischen Kriterien, etc.) und gleichzeitig durch die Senkung der Betriebskosten die Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen. Das Angebot umfasst professionelle, geförderte Beratung, Hilfe bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, Herstellung der Rechtssicherheit und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Verwaltung. OekoBusiness Wien verfügt über einen Pool an Beraterinnen und Beratern, der nach Qualitätskriterien zusammengesetzt ist. Diese Beraterinnen und Berater stehen im Rahmen von OekoBusiness Wien den Unternehmen mit professionellem Know-how zur Seite. OekoBusiness Wien ist eines der Leitprojekte der Wiener Nachhaltigkeitskoordinationsstelle und ist eng mit vergleichbaren nationalen und internationalen Initiativen vernetzt, um den Wissenstransfer zu Stadt- und Regionalverwaltungen im In- und Ausland voranzutreiben. Alle Informationen sind online unter folgendem Link zu finden.
Tiroler Energiestrategie 2020 - Energieeffizienzprogramm
Tirol
Das Land Tirol fördert Programme und Maßnahmen zur Reduktion beziehungsweise Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes bei Gebäuden. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Landes soll die Sanierungsrate von zwei auf drei Prozent angehoben sowie eine Halbierung des Energiebedarfs von Gebäuden erreicht werden. In Ergänzung zu den Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung bzw. Wohnhaussanierung fördert das Land Tirol das Energieeffizienzprogramm der Energie Tirol. Das Energieeffizienzprogramm der Energie Tirol beinhaltet umfangreiche Beratungsaktivitäten für Bauherrn. Um das angestrebte Ziel bei sanierten Gebäuden zu erreichen, müssen Sanierungsmaßnahmen mit der notwendigen energetischen Qualität bei gleichzeitig höchster Ausführungsqualität durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt des Energieeffizienzprogramms der Energie Tirol bildet die technische Begleitung der Sanierungsoffensive. Die Energie Tirol informiert Bauherrn durch Schwerpunktberatungen, im Rahmen von Seminaren und bei persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Tiroler Frühjahrsmesse betreut die Energie Tirol einen Stand, um Bauherrn gezielt informieren zu können. Dieses Beratungsangebot wird unterstützt durch Informationskampagnen, Broschüren und Öffentlichkeitsarbeit. Energie Tirol betreut im Rahmen des Energieeffizienzprogramms e5 Gemeinden, die durch ihre Aktivitäten und Leitprojekte Vorbildcharakter für Private und Gemeinden haben. "Ja zu Solar" und "Komfortlüftung" sind weitere Schwerpunkte der Energie Tirol, in welchen Bauherrn kompetente Information zu Photovoltaikanlagen, Solarthermie (Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung sowie zur Unterstützung der Heizung), kontrollierte Wohnraumlüftung (Passivhäuser) angeboten wird. Für Schulen wurde das Projekt "Die Energiewende-Schulinitiative Tirol" gestartet, um in Zusammenarbeit mit Schulen bei Kindern, Lehrern sowie auch Schulerhaltern Interesse für das Thema Energie und den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Ressource zu wecken.