Förderung von Serviceleistungen in der Betreuung und Pflege Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert werden Service-, Informations- und Koordinationsleistungen im Bereich der ambulanten, teilstationären sowie stationären Betreuung und Pflege.
  • Dies umfasst insbesondere die Tätigkeit von Kompetenzzentren zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Betreuungs- und Pflegestruktur einschließlich Datenmanagement, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung.
  • Darüber hinaus werden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
+43 5574 511 24105
soziales-integration@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Sozialfonds zur Gewährung von Mitteln aus dem Sozialfonds; Allgemeine Förderrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung; Richtlinie des Sozialfonds zur Förderung der Mobilen Hilfsdienste (für Objekt- und Projektförderungen); Richtlinie des Sozialfonds zur Förderung der Hauskrankenpflege

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080431

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