Projektförderungen 2027/28 nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz Link zur Förderung kopieren

Die Projektförderungen 2027 und 2028 nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz richten sich an in Österreich lebende Jugendliche und Erwachsene. Angesprochen sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die erste, unterschiedlich ausgedehnte Bildungsphase abgeschlossen haben. Im Sinne der ständigen Weiterbildung sollen sie die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten ermöglichen. Darüber hinaus sollen sie die Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln fördern sowie die Entfaltung der persönlichen Anlagen unterstützen. Der Call bildet die bildungspolitischen Ziele des BMFWF im Bereich Erwachsenenbildung ab, wobei die Projektförderungen 2027-2028 nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung und Förderung der Erwachsenenbildung darstellen.

Die Förderschwerpunkte für das Jahr 2027 und 2028, zu denen Projektanträge gestellt werden können sind „Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe“, „Digitale Souveränität, Medien-, Demokratie- und Wissenschaftsbildung“ und „Transversale und grüne Kompetenzen“.

Ziele

  • Erhöhung der Bildungsdurchlässigkeit und Beschäftigungsfähigkeit.
  • Steigerung der Teilnahme am lebensbegleitenden Lernen, von (bildungs-)benachteiligten Erwachsenen.
  • Förderung von Geschlechtergerechtigkeit
  • Stärkung von Demokratiebewusstsein, Medienkompetenz und Vertrauen in Wissenschaft und Forschung.
  • Unterstützung der ökologischen und digitalen Transformation im Sinne einer gerechten und nachhaltigen Gesellschaft.
  • Aufbau und Weiterentwicklung niederschwelliger Lernorte.
  • Förderung gesellschaftlicher Teilhabe benachteiligter Gruppen.

Zielgruppe
Zielgruppe der Förderung sind Bildungsanbieter, die vorrangig Bildungsangebote für gering qualifizierte und bildungsbenachteiligte Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr umsetzen. Projektförderungen müssen diese Zielgruppe durch beschriebene Maßnahmen entweder indirekt oder direkt ansprechen. Es werden keine berufsspezifischen Weiterbildungen gefördert.

Zu den vorrangig zu erreichenden Teilnehmendengruppen zählen:

  • Personen mit niedriger formaler Qualifikation, unterbrochenen Bildungsbiografien oder grundlegendem Bildungsbedarf, insbesondere:
    • Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte,
    • Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, in Teilzeit oder nach längeren Erwerbsunterbrechungen (z.B. aufgrund von Care-Verpflichtungen),
    • Personen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen,
    • Angehörige anerkannter Volksgruppen,
    • ältere Menschen, insbesondere in der nachberuflichen Lebensphase.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wissenschaftsministerium
https://www.bmfwf.gv.at/

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Sektion I, Abteilung 14 Erwachsenenbildung
erwachsenenbildung@bmfwf.gv.at
https://erwachsenenbildung.at/themen/eb_in_oesterreich/finanzierung-und-foerderung/projektfoerderungen.php

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz vom 21. März 1973 über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973 i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verschiedene Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung tragen dazu bei, dass Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sich Kenntnissen und Fertigkeiten aneignen können, Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln entwickeln und ihre persönlichen Anlagen entfalten können.

Referenznummer

1081876

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