Die Förderungsmaßnahme richtet sich an juristische Personen.
Förderungsschwerpunkte: Qualitätserhalt und Qualitätsentwicklung.
Gefördert werden
- Maßnahmen zur zeitgemäßen Sammlungspräsentation
- Maßnahmen zur angemessenen Sammlungspflege und Objektsicherung
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Vermittlungsprojekte
- Maßnahmen zur Inventarisierung der Sammlungsbestände
- wissenschaftliche Erforschung und Dokumentation der Sammlung
- Sonderausstellungen
- einschlägige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter:innen
- regionale und überregionale bzw. grenzüberschreitende Kooperationen und Vernetzungen
- mehrsprachige Archiv-, Museums- bzw. Ausstellungsprojekte, insbesondere in den beiden Landessprachen Deutsch und Slowenisch
- Projekte zur Stärkung des Archivs/Museums als Ort des gesellschaftlichen Diskurses
- Maßnahmen, die zur Profilierung des Archivs/Museums als kulturtouristisch bedeutender Ort beitragen
Zusätzlich förderbar sind Maßnahmen, die Museen künftig in die Lage versetzten, die definierten Qualitätskriterien des Österreichischen Museumsgütesiegels zu erfüllen.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Unternehmen
- Non-Profit-Organisationen
- Öffentlichen Einrichtungen