Impulse für die Grazer Innenstadt Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz fördert in der Kernzone der Grazer Innenstadt Projekte zur Leerstandsaktivierung, zur Frequenzbringung sowie zur Attraktivierung und Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4850
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Berichtswesen

Es ist ein Endbericht vorzulegen, der nicht nur die Projektergebnisse darstellen, sondern auch einen Plan-Ist-Vergleich bieten (Antrag versus Projektergebnisse) soll. Dabei ist u. a. auf die erwarteten Projektziele, den Projektverlauf und die Indikatoren (jeweils laut Antrag – Anlage zum Förderungsvertrag) einzugehen. Kam es im Projektverlauf zu Abweichungen, sind diese zu nennen und zu begründen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 18.06.2026, GZ.: A15-36128/2026/0001.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081066

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