COVID-19 Sonstige Leistungen Wirtschaftspolitik Link zur Förderung kopieren

Sonstige nicht anderen COVID-19 Maßnahmen zuordenbare Einzelvergaben iZm COVID-19.

Hier sind insbesondere Vergaben gemeint, die, bezogen auf den Gegenstand, Inhalt und Institution, prinzipiell nur einmal vergeben werden sollen (z.B. Tagungen, Veranstaltungen, Rahmenförderungen etc.). Förderprogramme fallen nicht darunter. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Stubenring 1, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

Bundesvergabegesetz 2018 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich

Referenznummer

1053503