Qualitäts-Journalismus: Selbstkontrolleinrichtungen im Print- u. Online-Bereich sowie Presseclubs Link zur Förderung kopieren

Einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse ist im Sinne der Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und zur Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse auf Ansuchen zur Deckung der anfallenden Kosten jährlich ein Zuschuss im Ausmaß von 230 000 Euro, zuzüglich allfälliger Rücklagen und Zinsen, zu gewähren.

Nicht auf Gewinn gerichteten Vereinigungen, deren Hauptaufgabe die Veranstaltung oder Durchführung von Pressekonferenzen ist und die hiefür von repräsentativer Bedeutung sind, können zur Unterstützung ihrer Tätigkeit Mittel gewährt werden.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

RTR GmbH und KommAustria
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien

+43 1 58058-0
rtr@rtr.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 14 und 15 Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz; Richtlinien für die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs (QJF-RL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,292 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die Förderungsmittel im Bereich des Qualitätsjournalismus werden auf Basis wirkungsorientierter Zielsetzungen gemäß den im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) festgelegten Kriterien gewährt.
Der Medienstandort Österreich soll im Sinne der Erhaltung der Medien- und Meinungsvielfalt durch Förderung textbasierter Nachrichtenmedien durch finanzielle Zuwendungen an Medieninhaber von Medien im Print- und Online-Bereich, die auf das österreichische Publikum ausgerichtet sind, gestärkt werden.

Referenznummer

1068154

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