Breitband-Top-Up-Förderung BBA 2030 des Landes Salzburg Link zur Förderung kopieren

  • Das Land Salzburg gewährt im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 des Bundes für die Richtlinien OpenNet und Access eine Top-Up-Förderung in Höhe von maximal 40 % (OpenNet) bzw. maximal 25 % (Access).
  • Die Förderungsprogramme BBA2030: Access und OpenNet streben die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden.
  • Gegenstand der Förderung sind Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Access) bzw. für die Errichtung von Open Access-Netzen (OpenNet), mit dem Ziel einer Verdoppelung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit.
  • Diese Zugangsnetze müssen ohne weitere Investitionen in die im Rahmen der Sonderrichtlinien geförderte passive Infrastruktur auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten zu Spitzenlastbedingungen aufgerüstet werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20408: Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnerstraße 1, 5020 Salzburg
0662/8042-3934
laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel sowie anhand der Prüfungsergebnisse des Bundes bzw. der damit beauftragten Abwicklungsstelle und der darin festgelegten Grenzen.
  • Auf die Gewährung von Förderungen nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungsansuchen werden nach Maßgabe des Einlangens unter Berücksichtigung der für diese Förderungsmaßnahme jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Landes Salzburg behandelt.
  • Die Landesförderung wird entsprechend reduziert, wenn die Finanzierungslücke des Projektes geringer als die Summe der Bundes- und maximalen Landesförderung ist.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Absprache mit der Abwicklungsstelle des Bundes, welche die Leistungskontrolle durchführt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des BMLRT für Breitband Austria 2030: Access vom März 2022, Zahl: GZ 2022-0.103.107; Sonderrichtlinie des BMLRT für Breitband Austria 2030: OpenNet vom März 2022, Zahl: GZ 2022-0.103.107; Richtlinie für die Top-Up-Förderung des Landes Salzburg im Rahmen von Breitband Austria 2030, Zahl: 204-80/26/1604-2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

BMLRT: BBA 2030, Access, OpenNet

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1058189