EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch Link zur Förderung

Diese Maßnahme ist die Grundlage für die Gewährung von Förderungen an Schülerinnen und Schüler, die am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch teilnehmen und in schulischen Einrichtungen durch eine EU-Beihilfe vergünstigtes Obst, Gemüse und Milcherzeugnisse beziehen können. Sie dient sowohl als Maßnahme zur Stabilisierung der Agrarmärkte, wie auch zur Vermittlung gesunder Ernährungsgewohnheiten an Kinder.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
+43503151-0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/fachliche-informationen/schulprogramm/allgemeine-informationen

Die Antragstellung ist kostenlos. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Rechtsgrundlage

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1068808