Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+ Link zur Förderung kopieren

  • FördernehmerInnen sind Natürliche Personen, Juristische Personen, Personenvereinigungen sowie Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort Wien, in einem Mindestausmaß in Wien gelegene, landwirtschaftlich genutzte Flächen haupt- oder nebenberuflich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. 

Folgende Förderungen können gewährt werden:

  • Teil A - Maßnahmen zur Startförderung von Bio-Betrieben
  • Teil B - Maßnahmen im Bereich Produktionstechnik
  • Teil C - Maßnahmen im Bereich Direktvermarktung
  • Teil D - Maßnahmen im Bereich Beratung

Details zu den Förderungen (Teile A bis D) können unter Punkt 1.1 der Förder-Richtlinie https://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/pdf/foerderrichtlinie-bio-aktionsprogramm.pdf entnommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
+43 1 587 95 28
bioaktionsprogramm@lk-wien.at
https://wien.lko.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

  • Der gewährte Förderbetrag wird erst nach dem rechtsgültigen Zustandekommen des Fördervertrages ausbezahlt.
  • Der gewährte Förderbetrag für den Fördergegenstand Teil A (Startförderung) wird in zwei Teilbeträgen zu je der Hälfte zu folgenden Zeitpunkten ausbezahlt:
    • Der erste Teilbetrag in der zweiten Hälfte des Jahres, in dem das Förderansuchen bewilligt wurde und alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
    • Der zweite Teilbetrag in der zweiten Hälfte des Jahres, in dem die Umstellung abgeschlossen ist und alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
    • Im Falle einer sofortigen Ausstellung eines Bio-Zertifikats bei nicht-flächengebundenen Produktionsformen ohne Übergangsfrist (z.B. Imkerei, Indoor-Produktion) kann nach Erfüllung der Fördervoraussetzungen die gesamte Prämie ausbezahlt werden.
  • Der gewährte Förderbetrag (Netto-Investitionskosten) für die Fördergegenstände Teil B, Teil C und Teil D wird bis spätestens 28. Februar des folgenden Kalenderjahres ausbezahlt.

Die Förderabwicklungsstelle überprüft die Angaben, Unterlagen und Nachweise auf Vollständigkeit, Förderwürdigkeit und Plausibilität.

Rechtsgrundlage

Wiener Landwirtschaftsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 15/2000 idgF. bzw. Förderrichtlinie zum Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,5 Mio. Euro

Referenznummer

1068444