Milchkuhalpungsprämie Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt einen Beitrag für die Alpung von Milchkühen in der Höhe von € 100,00 pro gealpter Milchkuh. Ziele dieser Förderung sind:

  • die Erhaltung der  Bewirtschaftung der Almen insbesondere  der Melkalmen
  • einen Ausgleich für die wirtschaftlichen Nachteile aufgrund geringerer Milchleistungen der Almkühe zu schaffen
  • eine Abgeltung der zusätzlichen Arbeit im Zuge der Milchkuhalpung
  • die positiven Effekte der Almweide bezüglich der Ammoniakemissionen 
  • mit der Weideführung einen konkreten Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu erreichen
  • einen Beitrag zur Förderung der Tiergesundheit zu leisten
  • mit der Almmilch ein hervorragendes Ausgangsprodukt für eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Spezialprodukten anzubieten
  • den Almbereich als attraktiven Erholungsraum zu erhalten

Das Land Tirol fördert die Almbewirtschaftung durch die Gewährung einer Prämie je gealpter Kuh. Als Basis werden die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste sowie Alm-/Weidemeldung im Rahmen der Ausgleichszulage herangezogen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Antragstellung: Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft
Innrain 1 6020 Innsbruck
agrarwirtschaft@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/

Auszahlung: Agrarmarkt Austria
office@ama.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Leistungskontrolle erfolgt im Rahmen der Abwicklung der Ausgleichszulage Förderung

Rechtsgrundlage

Richtlinie gemäß § 9 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBL. Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Milchkuhalpung in Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

16 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung der Almbewirtschaftung und Steigerung der Biodiversität
positive Klimawirkung insbesondere auf die Ammoniaksituation
Erhöhung der Ökonomischen, der Ökologischen, der Schutz und der Soziokulturellen Funktion der Almwirtschaft

Referenznummer

1067917