Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung Link zur Förderung

Erhaltung, Verbesserung und Überwachung der Qualität tierischer Produkte; Erreichen von Zuchtfortschritten bei wichtigen Leistungsmerkmalen von Nutztieren unter Erhaltung der Rassenvielfalt, des Tierwohl, der Tiergesundheit und genetischen Variabilität; Standortgerechte und absatzorientierte Erzeugung von tierischen Qualitätsprodukten zur Schaffung und Nutzung von Marktchancen; Information der Öffentlichkeit über Produktionsprozesse und Produktionsstandards

Zucht:

1. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse);

2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt; Auszeichnungen für züchterische Leistungen;

Ausstellungen und Präsentationen:

1. Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland;

2. Präsentationen und begleitende Maßnahmen für ausländische Besucher:innen und Interessent:innen zur Darstellung der österreichischen Tierzucht;

Überregionale Zusammenarbeit und Information

1. Überregionale Informationsverbreitung gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten-Organisationen hinsichtlich einer qualitativ hochwertigen, effizienten und nachhaltigen Produktion;

2. Ausrichtung von und Unterstützung bei Veranstaltungen und Tagungen in Österreich;

3. Veröffentlichungen zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit und Marktteilnehmer:innen über Abläufe, Produktionsweisen und Qualitätsmerkmale tierischer Produkte;

4. Maßnahmen und Unterlagen zur Darstellung der österreichischen Produktionsweise und der Qualitätsstandards in der Tierproduktion;

Generhaltung

Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten).

Tierkrankheiten

Bekämpfung von Tierkrankheiten, insbesondere Impfstoffkosten im Rahmen kofinanzierter Vorbeugeprogramme.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft - Abteilung II/6
Stubenring 1, 1010 Wien
01/71100 - 602739
gabriele.schermann@bml.gv.at
http://www.bml.gv.at

  • Die Gewährung des Bundeszuschusses erfolgt gemäß Punkt 1.8 der Sonderrichtlinie.
  • Vom Förderwerber sind im Zuge der Förderabwicklung keine Gebühren zu zahlen oder Kosten zu refundieren.
  • Die Auszahlung erfolgt in mehreren Raten unter Beachtung des Punktes 1.9.6 der Sonderrichtlinie.
  • Die mitfinanzierenden Bundesländer werden vom BML über alle förderungsrelevanten Schriftstücke abschriftlich in Kenntnis gesetzt, unter Anschluss der vom Förderwerber vorgelegten Unterlagen. 
  • Die Leistungskontrolle wird im Zuge der Bearbeitung des Verwendungsnachweises und der Berichte gemäß Punkt 1.9.7 der Sonderrichtlinie durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministers zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln, GZ 2023-0.358.347
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1066448