Vermarktung und Markterschließung Link zur Förderung

Förderungsziel

Festigung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte in spezifischen Sektoren der österreichischen Landwirtschaft.

Förderungsgegenstände

  • Veranstaltung von und Teilnahme an Wettbewerben (Prämierungen), Messen und Ausstellungen.
  • Durchführung von sonstigen absatzfördernden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
  • Informationsmaßnahmen über Erzeugerpreise und über Daten von Qualitätserhebungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung II/8 - Agrarische Wertschöpfungskette und Ernährung
Stubenring 1
+43171100602024
alois.grabner@bml.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Gewährung des Bundeszuschusses an die förderwerbende Person erfolgt gemäß Punkt 1.8 der Sonderrichtlinie unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Land unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Sonderrichtlinie der förderwerbenden Person einen Landeszuschuss im Ausmaß von mindestens 2/3 des Bundeszuschusses gewährt und die Landesmittel auszahlt.
  • Die Beantragung ist für die förderwerbende Person mit keinen Gebühren oder sonstigen Verfahrenskosten verbunden.
  • Die Auszahlung erfolgt äquivalent zu den jeweils angefallenen Kosten in ein oder zwei Raten, getrennt für den Bundesmittelanteil und den vereinbarten Ländermittelanteilen.
  • Die mitfinanzierenden Bundesländer werden vom BML in jedem einzelnen Förderungsfall über die Verfahrensschritte (Antragsgenehmigung, Auszahlung, Verwendungsnachweis) informiert.

Die Vorlage von Verwendungsnachweisen und Berichten ist unter Punkt 1.9.7 der Sonderrichtlinie geregelt.

Die Leistungskontrolle erfolgt insbesondere in Form einer Belegkontrolle, Vor-Ort-Kontrolle und durch Plausibilisierung bzw. Gegenüberstellung von Inhalten des Antrages mit dem Tätigkeitsbericht.

Zusätzlich sind die spartenspezifischen Erfordernisse gemäß Punkt 5.5.3 der Sonderrichtlinie zu beachten.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministers zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Teilnehmer:innen an Veranstaltungen für absatzfördernde Maßnahmen (z.B. Messen)

Referenznummer

1065457