Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
Österreich
Gegenstand der Förderung sind: Wiederaufbau des forstlichen Potentials mit Hilfe der Aktionen: Vorbereitende Maßnahmen, Aufforstung, Nachbesserung, Technische Begleitmaßnahmen; Pflegemaßnahmen mit Hilfe der Aktion: Kulturpflege nach Aufforstung; Maßnahmen gegen Wildschäden mit Hilfe der Aktionen: Mechanischer Einzelschutz, Kontrollzäune, Zäunungen von Naturverjüngungskernen, Schussschneisen, jagdbetriebliche Konzepte und deren Umsetzung Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 60 % auf allen Waldflächen bzw. 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutzfunktion. Für ab 1.4.2025 eingereichte Förderungsansuchen gilt: 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutz- oder hoher Wohlfahrtsfunktion gemäß Waldentwicklungsplan und 60 % auf allen anderen Waldflächen. Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen. Die Förderungsabwicklungsstelle hat den Abrechnungsmodus und die dafür erforderlichen Nachweise im Rahmen des Verwendungsnachweises in der Genehmigung festzulegen.