Förderung der Nachhaltigen Sicherung von ökologisch wertvollen Flächen und von naturschonenden Wirtschaftsformen zur Erhaltung der Artenvielfalt sowie zur Erhaltung einer zeit- und ordnungsgemäßen, auf die naturräumlichen Voraussetzungen abgestimmten Land- und Forstwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Verbände, wenn sie Träger von förderungswürdigen Projekten sind.