Fraktionenförderung Link zur Förderung

Fraktionen haben einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Mittel, damit sie ihre Aufgaben im Landtag erfüllen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landtagsdirektion
landtagsdirektion@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über Förderung der Parteien im Landtag und deren Transparenz sowie über die Förderung der Landtagsfraktionen (Parteienförderungsgesetz PFG) §7
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,5 Mio. Euro

Referenznummer

1064278