Mitgliedsbeitrag Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Link zur Förderung kopieren

Die Gleichbehandlungsstelle (früher Antidiskriminierungsstelle) des Landes Kärnten ist seit Dezember 2020 außerordentliches Mitglied im Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Dadurch ist Kärnten im bundesweiten Verband vertreten.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist eine Nicht-Regierungsorganisation, die Opfer von Diskriminierung unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen. Die außerordentliche Mitgliedschaft umfasst:

  • Die Teilnahme an Klausuren und Generalversammlungen.
  • Die kostenlose Teilnahme an offenen Schulungen zum      Thema Antidiskriminierungsrecht. 
  • Individuelle Schulungen zu reduziertem Preis.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Kunst, Kultur und Gesellschaft, Gleichbehandlungsstelle
gleichbehandlungsstelle@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 16.08.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Entscheidung im Ermessen auf Basis RS-Akt

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Referenznummer

1082056

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