Investive Förderung von betrieblichen und zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten Link zur Förderung kopieren

  • Eine fundierte Lehrausbildung ist die Basis für die Integration in den Arbeitsmarkt junger Arbeitnehmer:innen und sichert nachhaltig den Fachkräftebedarf der Wirtschaft ab. Junge Fachkräfte sollen spezifische Fähigkeiten außerhalb der Tagesroutine in speziellen Ausbildungsbereichen der Dienstgeber:innen erlernen.
  • Dieser Maßnahmenschwerpunkt richtet sich daher an Unternehmen, die einerseits spezielle Infrastrukturen für Ausbildungsbereiche und andererseits spezielle Ausbildungsprogramme für Lehrlinge zur Verfügung stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Mießtaler Str. 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 31102
arbeitsmarkt@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=913

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.08.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Förderzusage jedoch jährlich gestaffelt, analog der Höhe der mit der  gegenständlichen Investition verbundenen Jahresabschreibung.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Direktzahlung auf das Bankkonto der Leistungsempfänger:innen; die anfallenden Kostenwerden vom Land Kärnten übernommen.
  • Prüfung des Infrastruktur- und Betriebskonzeptes durch die zuständige Fachabteilung des Landes Kärnten

  • Möglichkeit einer Vor-Ort-Kontrolle gemeinsam mit Vertreter:innen der Wirtschaftskammer Kärnten und Arbeiterkammer Kärnten

  • Inhaltliche Prüfung des Förderantrages und Entscheidung durch die zuständigen Kompetenzträger:innen

Rechtsgrundlage

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG, LGBl Nr 49/1984 idgF Rahmenrichtlinie zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG) sowie den darauf basierenden, jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkten; VO (EU) 651/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Zweck der Förderung ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Lehrausbildung zur nachhaltigen Integration junger Arbeitnehmer:innen in den Arbeitsmarkt sowie zur Deckung des Fachkräftebedarfs durch die Bereitstellung spezieller Ausbildungsinfrastrukturen und ergänzender Ausbildungsprogramme für Lehrlinge

Referenznummer

1078153

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