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Förderungen zum Thema Veranstaltungen

Förderung von kulturellen Veranstaltungen
Oberösterreich
1. Förderungen im Bereich der Landesausstellungen Von Beginn der Landesausstellungen an bis heute gilt es als erklärte kulturpolitische Absicht, mit der Präsentation einer solchen Ausstellung immer auch die denkmalpflegerische Sanierung und Adaptierung eines kulturgeschichtlich bedeutsamen Bauwerks des Landes zu verbinden. Landesausstellungen haben sich damit über die Jahrzehnte auch zu einem besonderen Instrument österreichischer und oberösterreichischer Kulturpolitik entwickelt, bei dem Elemente der Kulturförderung, der Denkmalpflege, der wissenschaftlichen Forschung, Elemente der Volksbildung, der Tourismusbelebung aber auch der "Eventkultur“ zusammentreffen. Das Land Oberösterreich gewährt für die Restaurierung und Sanierung bzw. Errichtung von Objekten den jeweiligen Eigentümer/innen (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die für den Betrieb einer Landesausstellung notwendig sind. Die finanziellen Mittel für die baulichen Maßnahmen der Landesausstellung werden – auf Basis einer Kostenschätzung– im Förderbereich infolge eines durch die ressortzuständigen Mitglieder der OÖ. Landesregierung verabschiedeten Finanzierungsplanes – nach grundsätzlicher Genehmigung des Landeshaushalts durch den OÖ. Landtag - bereitgestellt. Bewerbungskonzepte für OÖ Landesausstellungen können von Kulturschaffenden und kulturell tätigen Einrichtungen des Landes in offenen Wettbewerben eingereicht werden. Die eingelangten Bewerbungen werden von einer Expertenjury nach folgenden Kriterien bewertet und der OÖ Landesregierung zur Umsetzung vorgeschlagen: Originalität des Themas Nachnutzung/Nachhaltigkeit Touristische Impulse Regionalpolitische Wirkung Erhaltung und Dokumentation von Kulturgut 2. Förderungen im Bereich Landesausstellungen - „Rahmenveranstaltungen“ Das Land Oberösterreich gewährt (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Konzeption und Umsetzung von kulturellen und kulturtouristischen Veranstaltungen im Rahmen der OÖ Landesausstellungen. 3. Förderungen im Bereich der Landessonderausstellungen Landessonderausstellungen sind Großprojekte des Landes Oberösterreich, die außerhalb der festgelegten Landesausstellungsreihe zu aktuellen Themen, anlässlich von Jubiläen etc. vom Land Oberösterreich durchgeführt werden. Grundsätzlich gelten für die Vergabe und Durchführung von Landessonderausstellung die gleichen Kriterien wie bei Landesausstellungen. Das Land Oberösterreich gewährt für die Restaurierung und Sanierung bzw. Errichtung von Objekten den jeweiligen Eigentümer/innen (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die für den Betrieb einer Landessonderausstellung notwendig sind. Die finanziellen Mittel für die baulichen Maßnahmen der Landessonderausstellung werden – auf Basis einer Kostenschätzung– im Förderbereich infolge eines durch die ressortzuständigen Mitglieder der OÖ. Landesregierung verabschiedeten Finanzierungsplanes – nach grundsätzlicher Genehmigung des Landeshaushalts durch den OÖ. Landtag - bereitgestellt.
Musik - Förderung musikalischer Veranstaltungen
Salzburg
Unterstützt werden Veranstaltungen, Festivals und Initiativen unterschiedlicher Musikrichtungen im Sinne der Spartenvielfalt in Stadt und Land Salzburg, und Interessenvertretungen sowie Servicestellen für Musikerinnen, Musiker und Komponistinnen, Komponisten mit speziellem Salzburg-Fokus. Ziel ist die Absicherung und Wahrung der Sparten- bzw. Programmvielfalt und des Programmangebotes im Musikbereich, wobei die Schwerpunkte auf innovativen, zeitgenössischen Ansätzen liegen, auch Ermöglichung von Ur- und Erstaufführungen, Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten für (lokale) Künstlerinnen und Künstler, Erschließung von neuen Publikumsschichten und Nachwuchsförderung, um auch bei jungen Menschen das Interesse an Musik zu wecken, Konzertbesuche interessant zu machen und die Freude an Musik zu bewahren. Besonders förderwürdig sind: innovative, zeitgenössische und experimentelle Ansätze, Aufführung der Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten, aktivierende Partizipation zum Erschließen von Publikum (Wahl des Ortes, Format der Veranstaltung, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit o.ä.), qualitätsvolle Nachwuchsförderung, Initiativen, Veranstaltungen, Festivals abseits der Stadt Salzburg, nachhaltige Konzeption hat Vorrang gegenüber singulären Einzelveranstaltungen, Produktionsförderung hat Vorrang gegenüber dem Einkauf von Projekten (reine Gastspiele). Der Salzburg-Bezug soll sich nicht nur durch den Veranstaltungsort ergeben.