Musik Volkskultur, Projekt- und Jahresförderungen Link zur Förderung kopieren

Die Förderungsmaßnahme richtet sich an juristische und natürliche Personen, insbesondere an Blasmusikvereinigungen, Musikkapellen, Chöre- und Singgruppen.

Gefördert werden: 

  • reproduzierende Tätigkeiten (Durchführung von Konzerten etc.)
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Projekte von überregionaler Bedeutung (Maßnahmen, die unmittelbar der Vorbereitung und Durchführung dienen)
  • Ankauf von Noten und Materialien
  • Instrumentenankauf und technische Einrichtungen (Ton- und Lichttechnik)
  • spartenübergreifende Projekte (z. B. Chor mit Blasmusik)
  • langjähriges Engagement (z.B. Jubiläen)
  • anteilige Förderung der Kosten für die Abgeltung der Urheberrechte (z.B. AKM) bei öffentlichen Musikaufführungen oder sonstigen Darbietungen
  • einschlägige Publikationen (Chroniken, Festschriften etc.)
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 30.000,-- hat der Verwendungsnachweis durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF; Kulturförderungsrichtlinien, Richtlinien zur Förderung der Volkskultur in Kärnten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075415

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