Förderung von Naturschutzprojekten aus Einnahmen der Naturschutzabgabe
Villach
Fördergegenstände stellen erforderliche Maßnahmen dar, die zur Erreichung der Ziele des Kärntner Naturschutzgesetzes sowie der naturschutzrelevanten Verordnungen auf Landes-, Bundes- und EU- bzw. internationaler Ebene dienen, wie insbesondere: Anwendungsorientierte Grundlagenermittlung (z.B. Kartierungen, Monitorings, Managementpläne), Zielfindungsprozesse, Maßnahmenplanung und Evaluierung auf naturkundlichem, wirtschaftlichem, rechtlichem, politischem und administrativem Gebiet Naturschutzrelevante Beratung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung Pflege, Betreuung, Verbesserung, Wiederherstellung oder Neuanlage wertvoller Lebensräume (für zu schützende Arten) bzw. naturschutzrelevanter landschaftsprägender Objekte Privatrechtliche Sicherung von ökologisch wertvollen Grundstücken zu Naturschutzzwecken (z.B. durch Kauf) Investitionen inkl. Konzeption für Anlagen oder Objekte wie z.B. Lehrpfade, Themenwege oder Aussichtsplätze im Zusammenhang mit Informationen und Bewusstseinsbildung Information / Bewusstseinsbildung zur Verbesserung des Schutzgebietsmanagements