Zuwendung an den Verein Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern
Salzburg
Auf Grundlage einer Artikel 15a Vereinbarung übernehmen die Länder Kärnten, Salzburg und Tirol zu gleichen Teilen den Personal- und Verwaltungsaufwand aus der Besorgung der Geschäfte des Vereins.