Projektförderung Naturschutz Kärnten Link zur Förderung kopieren

Mit den Mitteln aus der Kärntner Naturschutzabgabe sowie den Ersatzgeldern (§12 K-NSG 2002) können Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Ziele des Kärntner Naturschutzgesetzes und dessen Verordnungen sowie der sonstigen naturschutzrelevanten Rechtsvorschriften und Übereinkommen auf Landes-, Bundes- und EU- bzw. internationaler Ebene gefördert bzw. finanziert werden
- insbesonders: Entwicklungsmaßnahmen, Grundlagenermittlungen, Öffentlichkeitsarbeit,
Pflegemaßnahmen, Vertragsnaturschutzprogramme, Kauf/Pacht von Grundstücken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt
+43 50 536-18440
Abt8.Naturschutz@ktn.gv.at

Zwischenabrechnungen und Auszahlungen sind unter Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. Zahlungsnachweis) und Unterlagen (z.B. Zwischenberichte, Zeitnachweise) möglich.

Vor-Ort Überprüfung und Rechnungskontrolle

Rechtsgrundlage

Kärntner Naturschutzgesetz 2002 - K-NSG 2002, LGBl. Nr. 36/2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1078294

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