Ziel dieser Förderungen ist die Forcierung von Maßnahmen zur freiwilligen Vermeidung/Verringerung von Luftverunreinigungen.
- Gefördert werden insbesondere freiwillige Investitionen für Maßnahmen zur Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen (z.B.Verfahrensumstellungen),
- Sekundärmaßnahmen zur größtmöglichen Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen und
- Maßnahmen zur Reduktion von Staubemissionen gewerblicher und industrieller Anlagen, insbesondere von PM10.
Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe.