Diese Förderung schafft die Rahmenbedingungen für Förderungen von Leistungen der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste an regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkten im Burgenland.
Leistungen der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste für Personen, die insbesondere professionelle Versorgungsleistungen durch fremde Betreuung und Hilfe jeglicher Art durch ausgebildetes Pflege- und Betreuungspersonal im Rahmen der Hauskrankenpflege benötigen, umfassen:
- Ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch durch das Diplompflegepersonal zur Feststellung der aktuellen Pflege- und Betreuungssituation, Erhebung des tatsächlich erforderlichen Pflege- und Betreuungsbedarfs und Beratung des pflegebedürftigen Menschen und der Angehörigen;
- Pflegerische Versorgung gemäß §§ 14 und 83 GuKG sowie die Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie gemäß § 15 GuKG;
- Beratung der Klienten und der Angehörigen in Form von Pflegevisiten und Unterstützungsbesuchen und
- Unterstützung bei der Haushaltsführung und bei der Basisversorgung.