Seniorentagesbetreuung an Pflege- und Betreuungsstützpunkten Link zur Förderung kopieren

Diese Förderung schafft die Rahmenbedingungen für Förderungen von Leistungen der Seniorentagesbetreuung an regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkten im Burgenland.

Leistungen der Seniorentagesbetreuung umfassen:

  • die Öffnungszeiten der Seniorentagesbetreuung sind grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr anzubieten. Eine bedarfsgerechte Anpassung der Öffnungszeiten kann nach Rücksprache mit der Betreiberin erfolgen;
  • Organisation von Fahrtendiensten im Zusammenhang mit dem Aktivitätenprogramm der Seniorentagesbetreuung;
  • Gemeinsame Alltagsgestaltung und Einnahme von Mahlzeiten, kostenlose Verpflegung im Ausmaß einer warmen Mahlzeit sowie zwei Jausen pro Tag inklusive Getränkeversorgung;
  • Betreuungsangebote im Sinne einer Unterstützung bei der Basisversorgung gemäß § 3a Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 109/2024, sowie einzelne Leistungen gemäß § 14 GuKG und § 15 GuKG;
  • Angebot eines Beschäftigungs- und Aktivitätenprogrammes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
057-600/2860
post.a6(at)bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/pflege/regionales-pflegestuetzpunktsystem/

  • Der Förderwerber hat für die Seniorentagesbetreuung einen Selbstbehalt zu leisten.
  • Die Selbstbehalte der Seniorentagesbetreuung orientieren sich am Betreuungsaufwand des Tagesgastes und richten sich nach der Höhe des Monatseinkommens und des Pflegegeldes.
  • Für „Teiltagesgäste“, welche die Seniorentagesbetreuung lediglich für einen Teil des Tages in Anspruch nehmen, reduzieren sich die Selbstbehalte auf die Hälfte.
  • Ein kostenloser Schnuppertag wird vom Land finanziert.

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 3 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024 - Bgld. SHG 2024, LGBl. Nr. 30/2024; Burgenländische Pflege- und Betreuungsstützpunktverordnung 2024 - Bgld. PBStützpVO 2024, LGBl. Nr. 91/2024; Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Pflege- und Betreuungsleistungen an regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkten im Burgenland (RL EP)

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1077494

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