Hospizkultur und Palliative Care im Pflegeheim - HPCPH Link zur Förderung kopieren

  • HPCPH bedeutet, den Themen hinsichtlich der Lebens- und Sterbebegleitung sowie der Abschiedskultur im Wohn- und Pflegeheim Raum zu geben.
  • Hospizkultur und Palliative Care im Pflegeheim muss bereits bei der Aufnahme einer/s Bewohnerin/ers beginnen und umfasst den gesamten Zeitraum der besonderen Bedürftigkeit der alten und meist multimorbiden Menschen.
  • Ein Verein der Caritas für Sterbebegleitung führt dieses Projekt durch. 

Folgende Projektziele sollten damit erreicht werden:

  • Menschen können im Heim, das ihr letztes Zuhause ist, in Würde sterben.
  • An- und Zugehörige finden Unterstützung und Begleitung in Abschied und Trauer.
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen werden sinnvoll und individuell eingebunden.
  • Das Pflegepersonal erlangt höhere Zufriedenheit, Motivation und Sicherheit durch Vermehrung von Kompetenz und Wissen.
  • Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Angehörige, Hausarzt, Seelsorge, ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, Pfelegende...) werden besser und effektiver.
  • Durch das Projekt erfolgt eine zielgerichtete Qualitäts- und Organisationsentwicklung, auch über die Projektlaufzeit hinaus. Die nachhaltige Verankerung wird von Beginn an berücksichtigt.
  • Die am Projekt beteiligten Heime sind untereinander besser vernetzt und im Austausch. Daraus resultiert vermehrtes Lernen voneinander. 

Ein Verein der Caritas für Sterbebegleitung führt dieses Projekt durch. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol - Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+435125083702
gesundheitsrecht.krankenanstalten@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/krankenanstalten/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Hospiz- und Palliativfondgesetz - HosPal FG BGBl. I Nr. 29/2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Umsetzung einer österreichweiten Hospizkultur und Palliative Care in Pflegeheimen - HPCPH

Referenznummer

1074731

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