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Förderungen zum Thema Kinder, Jugend

Förderung jugendrelevanter Projekte
Steiermark
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen. Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu fördern, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft positive Lebensbedingungen und Chancengleichheit sicherzustellen. Förderungen sollen dazu beitragen, dass junge Menschen barrierefreien Zugang zu qualitätsvollen Informationen haben, Kompetenzen im Umgang mit Risiken erwerben können, Möglichkeiten haben, ihre Kreativität zu fördern und gesellschaftliche Prozesse reflektieren können. Jungen Menschen sollen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen BürgerInnen unterstützt werden; das Zugänglichmachen von qualitätsvollen Angeboten im Bereich der außerschulischen und außerberuflichen Kinder- und Jugendarbeit sowie die zielgerichtete finanzielle Unterstützung von MultiplikatorInnen im Zuständigkeitsbereich.
Förderung von Familienorganisationen
Vorarlberg
Vorarlberger Familienorganisationen: Die Vorarlberger Familienorganisationen (Familienbund, Familienverband, Kinderfreunde) vertreten die Interessen von derzeit ca. 10.000 Mitgliedsfamilien. Ihre Tätigkeit umfasst die im Familienförderungsgesetz vorgesehene Mitarbeit im Vorarlberger Familienbeirat, die Information der Mitglieder durch Zeitschriften, die Durchführung von Veranstaltungen, Kinder- und Familienferienaktionen, die Führung von Ludotheken sowie die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit wichtigen politischen Entscheidungen im Bereich der Gesetzgebung und Vollziehung. Empfänger: Vorarlberger Familienorganisationen (Familienbund, Familienverband, Kinderfreunde) Voraussetzung: jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung, letzter Beschluss vom 06.04.2021 Kindererholungsaktionen: Im Rahmen der Kindererholungsaktion werden ein einwöchiger und ein zweiwöchiger Turnus für Kinder im Alter von 6 – 15 Jahren angeboten. Die Kindererholungsaktionen werden in verschiedenen Ferienheimen mit Übernachtung durchgeführt. Hierbei obliegen dem Fachbereich Elementarpädagogik die Administration (Antragsanforderung, -prüfung und Ablage). Die Fördergelder werden jedoch aus dem Budget der Familienförderung im Fachbereich Jugend und Familie der Abt. IIa – Jugend und Familie bezahlt. Empfänger: Vorarlberger Ferienheime Voraussetzung: Antragstellung des Ferienheimes für die Landesförderung, Teilnahmebestätigung, jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch: Beitrag für Sachkosten und Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen Ehe- und Familienbegleitung, Ehevorbereitung, Alleinerziehende, Verwaltung und Leitung Empfänger: Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch Voraussetzung: jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung, Beschluss Beitrag 2021 vom 16.02.2021