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Förderungen zum Thema Integration

Auszahlung des Bundeszuschusses im Rahmen der Integrationsvereinbarung
Österreich
Die Integrationsvereinbarung (IV) besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen. Das Modul 1 der IV ist mit erstmaliger Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel von rechtmäßig in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen binnen zwei Jahren zu erfüllen. Drittstaatsangehörige sind im Rahmen der IV verpflichtet, Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs nachzuweisen. Die Erfüllung von Modul 1 der IV kann unter anderem mit der erfolgreichen Absolvierung einer Integrationsprüfung, die Sprach- und Werteinhalte umfasst, nachgewiesen werden. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind nicht von der Erfüllungspflicht der IV umfasst. Drittstaatsangehörige, die bereits vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Rahmen der IV erfüllungspflichtig wurden, können den Nachweis der Deutschkenntnisse mittels Sprachprüfung auf A2-Niveau erbringen. Die Verpflichtung kann jedoch auch durch Nachweis einer erfolgreich absolvierten Integrationsprüfung erfüllt werden. Wenn der Nachweis der Erfüllung binnen 18 Monaten durch ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) auf mind. A2-Niveau erfolgt und ein (Deutsch‑)Integrationskurs auf A2-Niveau besucht wurde, kann dem Drittstaatsangehörigen ein Teil der Kurskosten rückerstattet werden (mittels des blauen Bundesgutscheins). Mit diesem Gutschein ersetzt der Bund unter gewissen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Kosten eines (Deutsch‑)Integrationskurses. Die Abwicklung der Kostenrückerstattung erfolgt durch den ÖIF. Förderadressat ist die Person, auf die der Gutschein lautet. In Ausnahmefällen ist die Abwicklung des Kostenersatzes zwischen dem durch die Person ausgewählten Kursinstitut und dem ÖIF möglich.
Basis- und Projektförderungen - Integration
Steiermark
Auf Basis der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt" und im Zusammenwirken mit dem im Jahr 2016 beschlossenen „Arbeitsprogramm Integration" ist es Ziel dieses Schwerpunktes, die Gestaltung einer Gesellschaft zu fördern, die Barrieren abbaut, selbstbestimmte Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, Zivilcourage stärkt und im Sinne einer Orientierung an den Menschenrechten Sicherheit, Zugehörigkeit und Zusammenhalt festigt und antidemokratischen Strömungen entgegenwirkt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Förderung von Demokratieverständnis, Menschenrechtsbewusstsein und Zivilcourage. Prävention von Extremismus und Radikalisierung. Unterstützung von Integration regional und vor Ort durch die Bündelung und Stärkung von Know-How und durch kommunale Integrationsinitiativen. Stärkung von diesbezüglichem Wissen und Handlungssicherheit bei MultiplikatorInnen und zentralen AkteurInnen. Unter dem Schwerpunkt Integration und Diversität werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Maßnahmen und Aktivitäten, die sich für Menschenrechtskompetenz und gegen Gewalt und Extremismus engagieren, die Sensibilisierung betreiben und die Vernetzung mit lokalen AkteurInnen anstreben. Maßnahmen und Projekte, die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe fördern. Aktivitäten, insbesondere im kommunalen Kontext und unter Einbeziehung des Ehrenamts- und Vereinswesens, die der Entwicklung von guter Praxis dienen und die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern. Fachstellen mit Beratungs- und Betreuungsangeboten, die die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern sowie integrations- und diversitätsrelevante Information, Beratung und Unterstützung für Institutionen und Behörden anbieten.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call youngFBZ
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: In youngFBZs (FBZ steht für Frauenberufszentrum) sollen Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Berufsberatungen, Orientierungsangebote und Möglichkeiten für die individuelle Qualifizierung für junge Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren angeboten werden. Zweck der Einrichtungen sind die Schaffung von Perspektiven für die berufliche (Erst-)Laufbahn von jungen Frauen, die Förderung junger Frauen beim Zugang zu zukunftsorientierter und nachhaltiger Qualifizierung, die Berufsinformation über zukunftsträchtige Berufe (MINT, Handwerk, Green Jobs etc.). Dabei sollen migrations- und kulturspezifischen Erfahrungen von jungen Frauen in der Beratung beachten werden (Diversity Ansatz in der Beratung). Zielgruppe sind junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, insbesondere jene mit Migrationsgeschichte, mit Beratungs- und Betreuungsbedarf, junge Wiedereinsteigerinnen mit Qualifizierungsinteresse, asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte junge Frauen und Asylwerberinnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, sowie Frauen mit einem Ausweis für Vertriebene. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.