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Förderungen zum Thema Gesundheit

ARF - Gründungsförderung Primärversorgungseinheiten
Österreich
Diese Förderung soll dazu beitragen, die Anzahl der Primärversorgungseinheiten (PVE) sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum zu erhöhen. Gefördert werden Bewerber/innen oder zukünftige Betreiber/innen von PVE sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der zukünftigen PVE umfasst und an denen Gesellschafter/innen der zukünftigen PVE für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten ("PVE Besitzgesellschaften"), wobei "PVE-Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der zukünftigen PVE Förderungsnehmer/innen sein können und die PVE Endbegünstigte der Förderung sein muss. Eine PVE ist eine Erstanlaufstelle im Gesundheitsversorgungssystem, in dem multiprofessionelle Teams gemeinsam und aufeinander abgestimmt Patient/innen behandeln. Die strukturierte Zusammenarbeit von Allgemeinmediziner/innen in Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten. Diese sollen den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d. h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 1,6 Millionen. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Beratungsleistungen in der Gründungsphase oder für Planungskosten iZm der geförderten Bautätigkeiten). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
ARF – Projektförderung Primärversorgung Erweitertes Leistungsangebot
Österreich
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien in der Primärversorgung mit erweitertem Leistungsspektrum unterstützt werden. Gruppenpraxen und selbständige Ambulatorien in den Fachbereichen Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde, die über einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse verfügen (§ 343 ASVG) und die ein erweitertes Leistungsspektrum anbieten ("Gesundheitseinrichtung") Förderung von Projekten in folgenden Bereichen: ökologische und soziale Nachhaltigkeit: insbesondere in den Bereichen Klima wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz, E-Mobilität sowie soziale Inklusion zur Sicherstellung der sprachlichen und räumlichen Barrierefreiheit. digitale und räumliche Infrastruktur: insbesondere Projekte, mit denen digitale Anwendungen und die Ausstattung vor Ort z.B. Kommunikation, Dokumentation, Datenschutz gefördert werden PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebot: insbesondere zur Vertiefung und Schwerpunktsetzung der qualitätsvollen Versorgung in der Primärversorgung sowie zur Unterstützung der multiprofessionellen Zusammenarbeit z.B. Coaching, Prozessoptimierung Gefördert werden die o.a. Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der zukünftigen o.a. Gesundheitseinrichtung umfasst und an denen Gesellschafter:innen der o.a. Gesundheitseinrichtung für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten („Besitzgesellschaft“)., wobei "Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der o.a. Gesundheitseinrichtung sein können und die o.a. Gesundheitseinrichtung Endbegünstigter der Förderung sein muss. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d.h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 500.000,-. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Fort- und Weiterbildungen). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
ARF – Projektförderung Primärversorgungseinheiten
Österreich
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Primärversorgungseinheiten (PVE) unterstützt werden. Eine Primärversorgungseinheit ist eine Erstanlaufstelle im Gesundheitsversorgungssystem, in dem multiprofessionelle Teams gemeinsam und aufeinander abgestimmt Patient/innen behandeln. Die strukturierte Zusammenarbeit von Allgemeinmediziner/innen in Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten. Diese sollen den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden. Förderung von Projekten bestehender PVE im Sinne des PrimVG in folgenden Bereichen: ökologische und soziale Nachhaltigkeit in PVE: insbesondere in den Bereichen Klima wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz, E-Mobilität sowie soziale Inklusion zur Sicherstellung der sprachlichen und räumlichen Barrierefreiheit. digitale und räumliche Infrastruktur in PVE: insbesondere Projekte, mit denen digitale Anwendungen und die Ausstattung vor Ort z.B. Kommunikation, Dokumentation, Datenschutz gefördert werden. PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebot: insbesondere zur Vertiefung und Schwerpunktsetzung der qualitätsvollen Versorgung in PVE sowie zur Unterstützung der multiprofessionellen Zusammenarbeit z.B. Coaching, Prozessoptimierung. Gefördert werden bestehende PVE gemäß PrimVG sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der PVE umfasst und an denen Gesellschafter/innen der PVE für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten ("PVE Besitzgesellschaften"), wobei "PVE-Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der PVE Förderungsnehmer/innen sein können und die PVE Endbegünstigte der Förderung sein muss. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d.h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 500.000,-. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Fort- und Weiterbildungen). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Förderung von sportmedizinischen und sportpsychologischen Untersuchungen
Tirol
Das Land Tirol bietet als Serviceleistung für die vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportfachverbände sportmedizinische und sportpsychologische Untersuchungen an. Sportmedizinische Untersuchung: Die Sportabteilung des Landes hat für die sportmedizinische Versorgung der Tiroler Bevölkerung und insbesondere für die Tiroler SportlerInnen (die über den Tiroler Vereins- und Verbandssport an Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen) sportmedizinische Untersuchungsstellen eingerichtet. Im Rahmen der Sportmedizinischen Untersuchungen werden gemeinsam mit dem ISAG (Institut für Sport-, Alpinmedizin und Gesundheitstourismus), dem Bezirkskrankenhaus St. Johann, der Tiroler Gebietskrankenkasse, der Ärztekammer und dem avomed (Arbeitskreis für Vorsorgemedizin und Gesundheitsförderung in Tirol) Sporttauglichkeitsuntersuchungen und medizinische Leistungsdiagnostik angeboten. Sporttauglichkeitsuntersuchungen: Werden für Schüler/Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr von den niedergelassenen Sportärzten in Tirol durchgeführt. Sportmedizinische Leistungsdiagnostik: Grundsätzlich haben alle akkreditierten Tiroler SpitzensportlerInnen der Nachwuchsklassen und der Allgemeinen Klasse, die einem Tiroler Landesverband angehören und an internationalen Wettkämpfen und/oder österreichischen Meisterschaften teilnehmen, die Berechtigung einmal jährlich eine sportmedizinische Leistungsdiagnostik (Leistungspaket A oder B) durchzuführen; dies betrifft auch LeistungssportlerInnen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Bei Mannschaftssportarten betrifft es jene Vereine, die in den höchsten Ligen (1. und 2. Bundesliga sowie Regionalliga) vertreten sind. Der Verein meldet die SportlerInnen mittels entsprechender Erfassungsliste für die Sporttauglichkeitsuntersuchung oder für die Leistungsdiagnostik an den Sportfachverband, dieser bestätigt die Meldung und leitet sie an die Sportabteilung weiter. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Information zur den sportmedizinischen Untersuchungen in Tirol. Sportpsychologische Betreuung: Das Land Tirol bietet Förderungen für sportpsychologische Betreuung (€ 27,- Förderung und € 45,- Selbstbehalt pro Beratungseinheit) von akkreditierten Tiroler LeistungssportlerInnen und TrainerInnen an. SportpsychologInnen/MentaltrainerInnen fakturieren ihre Honorarnote an den Verband, der Verband zahlt Honorarnote an die SportpsychologInnen/ MentaltrainerInnen, nach Erhalt aller erforderlichen Berichte überweist Land Tirol den Förderbetrag an den Verband. Genauere Information finden Sie unter folgendem Link.
Leistungen für Menschen mit Suchtgefährdung und Suchterkrankung
Oberösterreich
Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhinderung bzw. Reduktion der gesundheitlichen und sozialen Schäden im Zusammenhang mit dem Konsum von psychoaktiven Substanzen bzw. Suchterkrankungen. Diese Angebote dienen in erster Linie der Stabilisierung, der sozialen Integration bzw. Reintegration von Substanzkonsument/innen bzw. Suchtkranken. Es werden angeboten: Befristete Nachsorge (§ 17 Abs.3 Ziff.5 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Befristete, hochschwellige, abstinenzorientierte Wohnangebote für volljährige alkohol- und/oder suchtkranke Personen, die entweder wohnungslos sind oder aus instabilen Wohnsituationen kommen (Akutfälle). Beratung: (§ 17 Abs.3 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Suchtberatung bietet Hilfestellung bei der Bewältigung von sozialen, psychischen, rechtlichen und medizinischen Problemen und unterstützt Betroffene und Angehörige auf der Suche nach neuen Möglichkeiten im Umgang mit der Suchterkrankung. Beratung passiert sowohl suchtbegleitend als auch abstinenzorientiert. Wohnangebote: Vollbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Teilbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Informationen zu Wohnangeboten für Menschen mit Suchterkrankung finden Sie im Leistungsangebot 1023126-Wohnen. Mobile Nachsorge (§ 14 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Informationen zu mobilen Betreuungsangeboten für Suchtkranke finden Sie im Leistungsangebot 1022979-Mobile Betreuung und Hilfe.
Mobile Betreuung und Hilfe
Oberösterreich
Die Förderung Mobile Betreuung und Hilfe ermöglicht 1) Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben in einer selbst gewählten Lebensform und stellt den Verbleib in der gewohnten Umgebung als Alternative zu einer stationären Einrichtung sicher. Einerseits sollen durch das Angebot "Mobile Betreuung und Hilfe" Angehörige, die Menschen mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen, entlastet werden und mehr persönlichen Freiraum erhalten. Andererseits ist es Ziel dieses Angebotes, Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten, bei der Bewältigung von Alltagssituationen zu unterstützen und dadurch eine weitgehend autonome und eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. 2) Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben mit dem Ziel einer eigenständigen Alltagsbewältigung. Mobile Betreuung und Hilfe bezeichnet eine Betreuung und Begleitung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in ihrer eigenen Wohnung und damit in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, wodurch eine größtmögliche autonome und eigenständige Lebensführung ermöglicht werden soll. Sie trägt zur Erhöhung des Selbstwertes und somit zu einer Steigerung der Lebensqualität bei. Als spezielles Angebot der Mobilen Betreuung und Hilfe gibt es die 3) Mobile Nachsorge als mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Psychiatrische Familienpflege
Oberösterreich
Die Förderung „Psychiatrische Familienpflege“ bezeichnet einen betreuten Wohnplatz bei einer Gastfamilie, mit beratender Begleitung durch eine psychosoziale Einrichtung. Sie soll Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf eine langfristige Integration ermöglichen. Eine Beschäftigungsmöglichkeit im Haushalt, Garten oder in der Landwirtschaft der Familie ist – wenn gewünscht- gegeben. Ziele der Leistungsform Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten Vollständige Integration im Gemeindeleben Erhöhung der Lebensqualität Hohes Maß an persönlicher Freiheit Zielgruppe: Die Kundinnen und Kunden sind Menschen mit dauerhaftem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen und zur Bewältigung des Alltags wird Unterstützung und Begleitung benötigt. Die unmittelbaren Betreuungsleistungen erbringt die jeweilige Gastfamilie. Diese sind mittels Vertrag geregelt und werden auch honoriert. Die Verträge haben keine zeitliche Befristung und werden mit einer Kündigungsfrist für alle VertragspartnerInnen (KundIn, Familie und Trägerorganisation) geschlossen. Die MitarbeiterInnen psychosozialer Dienste unterstützen die Familien in der Gestaltung der individuellen Betreuungsform durch Hausbesuche und Gastfamilientreffen und bieten nach Wunsch auch individuelle Begleitung bei auftretenden Fragen und Problemen an. Die Gastfamilie erhält ein monatliches Entgelt für die Versorgung und Betreuung. Der Mensch mit psychischer Beeinträchtigung leistet einen Beitrag. Nähere Informationen, insbesondere zu den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen, Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.