Förderung von Programmen und Projekten im Sinne der Gesundheitsvorsorge Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert werden Programme und Projekte im Sinne der Gesundheitsvorsorge.
  • Das Leistungsangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 10 – Hauptreferat Gesundheitsrecht, Krankenanstalten und Rettungsdienste
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
+43 57 600 2678
post.a10-gesundheitsrecht@bgld.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nachweis über die Mittelverwendung

Rechtsgrundlage

Einzelentscheidung Land, Regierungsbeschluss, Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Burgenland (ARL-LB) für die Gewährung von Förderungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074319

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