Zuschuss im besonderen Einzelfall (politisches Ermessen)
Kärnten
Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung von Vorhaben/Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen und nicht durch standardisierte Förderprogramme abgedeckt werden. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des Ermessens der zuständigen politischen Vertretung.