Förderung von gesellschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen
Steiermark
Einzelpersonen sowie Vereine und Institutionen können bei der Durchführung ihrer Tätigkeit bzw. für Projekte, die von gesellschafts- und sozialpolitischem Interesse sind, unterstützt werden. Entscheidungskriterium für die Gewährung dieser Individualförderungen ist neben dem volkswirtschaftlichen Nutzen auch der Steiermark-Bezug der Maßnahmen bzw. der Vorhaben. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zusätzlich werden alle 2 Jahre besondere Projekte mit dem Menschenrechtspreis des Landes prämiert.