Förderung für Elternberatung Link zur Förderung kopieren

Förderung für Einrichtungen (freie Träger) zur Erbringung folgender Leistungen für (werdende) Eltern und Kinder von 0 - 6 Jahren:

  • Kurse zur Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft
  • Informationsdienst auf den Wochenstationen
  • Elternberatungsstunde
  • Gruppenaktivitäten für Eltern und Kinder: Stillgruppen, Babyclubs, Eltern-Kind-Gruppen
  • Still-, Pflege- und Ernährungsberatung
  • Sozialarbeiterische Beratung und Betreuung
  • Psychologische Beratung, Elternbildungsreihen
  • Birdi - aufsuchende frühe Hilfen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
Postfach 527
5020 Salzburg
+43 662 8042-0
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Fachaufsicht
  • Jährlicher Rechnungsabschluss des Trägers
  • Vertraglich vereinbartes Berichtswesen

Rechtsgrundlage

§ 11 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016112