COVID-19 Zinsübernahme für Tourismusverbände Link zur Förderung

Um Nachteile für die Salzburger Tourismusverbände durch den hinausgeschobenen Zufluss der Tourismusbeiträge zu vermeiden (befristete Möglichkeit der Stundungs- und Ratenzahlung für Unternehmen nach dem Salzburger Tourismusgesetz) und um die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und damit zusammenhängend auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Tourismusverbände nachhaltig sicherzustellen, kann den Salzburger Tourismusverbänden auf Antrag eine Zinsüber­nahme für eine Darlehensaufnahme gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/04: Tourismus und Gemeindefinanzierung
tourismus@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach jährlicher Übermittlung eines Nachweises über den tatsächlich geleisteten Zinsaufwand.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Salzburger Landesregierung, Zahl 20011-RU/2021/58-2021 vom 22.3.2021 sowie das Förderungsansuchen der Tourismusverbände.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

30 Mio. Euro

Referenznummer

1054352