Förderung für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Erhaltung des „ländlichen Wegenetzes“.
Als „ländliches Wegenetz“ im Sinne dieser Richtlinien gelten: alle Straßen, außer Bundesautobahnen, Bundesschnellstraßen, Landesstraßen B und L, Forststraßen, Mautstraßen und Straßen im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z 15 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

NÖ Agrarbezirksbehörde, Fachabteilung für Güterwege
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
02742/9005-16081
post.abb@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at/noe/Agrarstruktur-Bodenreform/Agrarstruktur.html

6.1 Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 20% der für die vorgesehenen
Erhaltungsmaßnahmen aufzuwendenden Kosten und setzt sich gemäß Punkt 2 aus Mitteln des Budgetansatzes „Landwirtschaftliche Wegebauten, Erhaltung“ und Bedarfszuweisungsmitteln zusammen .
Die Förderhöhe kann durch Berücksichtigung der unter Punkt 6.2. angeführten Parameter bis maximal 60% angehoben werden.
6.2 Bei der Berechnung der Förderhöhe von Erhaltungsprojekten, bei denen die
Gemeinde Erhaltungsverpflichteter ist, sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
6.2.1. die Gesamtlängen der Güterwege bezogen auf die Einwohnerzahl
6.2.2. die Finanzkraft der Gemeinde (Kopfquote)
6.2.3. die gebietsmäßige Lage der Gemeinde (benachteiligtes Gebiet/Berggebiet)

6.2.4. der Bestand von Windkraftanlagen (größer als 2 MW Gesamtleistung) im
jeweiligen Gemeindegebiet

6.3. Bei Förderung von Erhaltungsprojekten, bei denen private Antragsteller (Güterweggemeinschaften gem. GSLG, Personenvereinigung nach ABGB,
Einzelbetriebe) zur Wegeerhaltung verpflichtet sind, ist eine einheitliche Förderungshöhe von 60% heranzuziehen.

Erfolgt durch den zuständigen Gebietsbetreuung der Fachabteilung für Güterwege

Rechtsgrundlage

RICHTLINIE für die Förderung der Erhaltung des ländlichen Wegenetzes beschlossen von der NÖ Landesregierung am 29.09.2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit des ländlichen Wegenetzes dauerhaft sichern und verbessern

Referenznummer

1076660