Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert:
- Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
- Tierzuchtförderungen, z.B. Ankauf von Zuchttieren, Förderung für die künstliche Besamung von Rindern, Kostenbeiträge zu Impfkosten von Weidetieren, Beihilfe bei Viehverlust
- Beihilfen für Tierkörperentsorgungskosten
- Bäuerliche Betriebsübernahmen, Betriebsgründungen und Junglandwirte
- Förderung der biologischen Landwirtschaft
- Soziale Betriebshilfe
- Marktmaßnahmen für landwirtschaftliche Produkte
- Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Landwirtschaft
- Imkereiförderungen z.B. Übernahme der Ausbildungskosten für Neuimker
- Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit bzw. zur Steigerung des Tierwohls