Das Land Vorarlberg als Träger von Privatrechten fördert Nahverkehrsvorhaben von Vorarlberger Gemeinden, Gemeindeverbänden, Gemeindekooperationen oder juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung. Bei juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung kommt als Förderungsempfänger die Gemeinde mit ihrem jeweiligen Finanzierungsanteil in Betracht.
Ziel der Förderung ist die Initiierung und Optimierung von Nahverkehrsvorhaben.
Förderbare Nahverkehrsvorhaben sind:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinienkonzessionierter Unternehmungen sowie
- bedarfsgesteuerte Betriebsformen (z.B. Anruf-Sammeltaxi, Rufbus), sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und für jedermann zugänglich sind.