Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg als Träger von Privatrechten fördert Nahverkehrsvorhaben von Vorarlberger Gemeinden, Gemeindeverbänden, Gemeindekooperationen oder juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung. Bei juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung kommt als Förderungsempfänger die Gemeinde mit ihrem jeweiligen Finanzierungsanteil in Betracht.

Ziel der Förderung ist die Initiierung und Optimierung von Nahverkehrsvorhaben.

Förderbare Nahverkehrsvorhaben sind:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinienkonzessionierter Unternehmungen sowie
  • bedarfsgesteuerte Betriebsformen (z.B. Anruf-Sammeltaxi, Rufbus), sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und für jedermann zugänglich sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VIa - Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Römerstraße 15
6900 Bregenz
+43 5574 511-26105
wirtschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/foerderung-kommunaler-und-regionaler-nahverkehrsvorhaben

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden; Die Auszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein.

Zur Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungen werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob die geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage ausbedungenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind. Dies erfolgt in Stichproben durch Belegkontrollen und Vor-Ort-Kontrollen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15,208 Mio. Euro

Wirkungsziele

Reduktion des Individualverkehrs durch Verbesserung des ÖPNV-Angebotes

Referenznummer

1074160

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