Mitgliedsbeiträge an nationale Institutionen aus der UG 41 (Mobilität) Link zur Förderung kopieren

Mitgliedsbeitragszahlungen an nationale Institutionen, die sich für die Optimierung von Möglichkeiten einer multimodalen Mobilität im Hinblick auf soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit einsetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMIMI Sektion II und BMIMI Sektion IV
Postfach 201, 1000 Wien
+43 (0)1 71162-0
post@bmimi.gv.at
https://www.bmk.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 30.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesministeriengesetz 1986 idgF, Vereinsgesetz 2002 idgF, Vertrag über Mitgliedschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit

Referenznummer

1071653

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