Förderung für das Radwege-Attraktivierungsprogramm Link zur Förderung kopieren

Diese Förderung betrifft eine Gemeindeförderung, bei der in einem Gemeinderatsbeschluss Sonderbudgetmittel für einen Radweg des Attraktivierungsprogrammes beschlossen werden. Grundsätzlich werden Fördermittel über die Abteilung 2, die Abteilung 5 und in Sonderfällen auch über den Bund (KPC) gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland - Abteilung 5 - HRef Straße, Brücke
post.a5-sb@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Richtlinien 2024 für die Gewährung von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln, beschlossen von der Burgenländischen Landesregieung am 25. Oktober 2023; Leitfaden des Landes Burgenland zur Attraktivierung der Radinfrastruktur im Burgenland vom 4. Juni 2024;

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

12,5 Mio. Euro

Referenznummer

1071620

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