Spielraumförderung Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg gewährt im Rahmen der Spielraumförderung Landesmittel, da mit Kinder und Jugendliche im Sinne des Spielraumgesetzes vermehrt den erforderlichen Raum für das Spiel und die Aktivität im Freien vorfinden. Damit einhergehend sollen die räumlichen Voraussetzungen für eine generationenübergreifende Begegnung begünstigt werden. Synergieeffekte hinsichtlich den Themen der Ortsteil- und Quartiersentwicklung, der Klimawandelanpassung sowie der Biodiversität im Siedlungsraum werden begrüßt.

Gefördert werden Spielraumkonzepte nach § 3 SpielraumG (LGBl.Nr. 31/2009) sowie öffentliche Spielräume:

  • Spielplätze
  • Naturspielräume
  • Jugendparks
  • Spiel- und Aktionsnischen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht
Landhaus, Römerstraße 15
6901 Bregenz
05574 511 17105
raumplanung@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/raumplanung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Spielraumgesetz (Langtitel: Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume; LGBl.Nr. 31/2009)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069509