Besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen und Begleiteinrichtungen Link zur Förderung

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Anlage eines Parkplatzes
  • Anlage eines Rastplatzes
  • Anlage eines Spielplatzes
  • Anlage eines Erlebnisplatzes
  • Anlage eines Teiches
  • Anlage eines Biotops
  • Errichtung von Aussichtsplattformen bzw. Aussichtstürmen
  • Die zu den Maßnahmen erforderliche Bepflanzung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Forstorganisation
forstorganisation@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Vor-Ort-Kontrolle durch den zuständigen Regionalberater.

Rechtsgrundlage

Richtlinie - Zuwendung zur Erholungsraumgestaltung vom 04.12.2008, Aktualisiert mit Zahl IIIf3-133/1549; Förderkatalog Landschaftsdienst in der jeweils gültigen Fassung mit Beschluss Landesförderungskonferenz; Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1024082