Mit Wirkung vom 01.01.2012 und bis auf weiteres auch für die Folgejahre werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel folgende Schwerpunkte im Erholungsraum gefördert:
- Radwanderwege mit Begleiteinrichtungen
- Wander- und Bergwege mit Begleiteinrichtungen
- Erneuerung von Rad-, Wander- und Bergwegen samt Begleiteinrichtungen
- Besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen
- Kletterprojekte
Der Standardfördersatz beträgt 40 % der anrechenbaren Nettokosten (dies entspricht ca. 1/3 vom anrechenbaren Investitionsvolumen).