Personenbeförderung
Tirol
Leistungen der Personenbeförderung umfassen die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, denen eine Leistung nach § 10 Abs. 1 lit. b TTHG (Internat) gewährt wurde oder die in einer Integrationsgruppe in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten nach § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 48/2010, begleitet werden, für welche ein Zuschuss nach § 19 TTHG gewährt wird, jeweils vom Wohnort zum Internat bzw. zur jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung und zurück.