Leistbares Mittagessen Link zur Förderung kopieren

Förderung eines gesunden und leistbaren Mittagessens für armutsgefährdete Kinder und Jugendliche in elementarpädagogischen Einrichtungen oder Schülerbetreuungseinrichtungen, bis zu einem Betrag von 5 Euro pro Person und Mittagessen. Die Förderung erhalten die Gemeinden, die diesen Kindern und Jugendlichen ein gesundes und leistbares Mittagessen anbieten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Römerstraße 15
6900 Bregenz
0557451124105
soziales-integration@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sozialfonds für die Förderung eines gesunden und leistbaren Mittagessens für armutsgefährdete Kinder und Jugendliche in elementarpädagogischen Einrichtungen oder Schülerbetreuungseinrichtungen

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1082833

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