Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal – EEZG Link zur Förderung

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen subventioniert:

Refundierung einer Entgelterhöhung (Zulage) in der Höhe von € 158,33 für Entlohnung nach dem G-VBG und LBedG / € 135,50 für andere Kollektivverträge, bspw. SWÖ-KV pro tatsächlich in Beschäftigung stehendem Kalendermonat pro vollzeitäquivalentenbeschäftigte Person. Den nicht vollbeschäftigten Personen gebührt die Zulage im aliquoten Ausmaß.

Die Zulage wird dem Pflege- und Betreuungspersonal in Krankenanstalten, teilstationären und stationären Einrichtungen, mobile Betreuungs- und Pflegedienste, mobile, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Behindertenarbeit und Kureinrichtungen gewährt. Die Zulage ist 12-mal nach dem G-VBG/LBed und 14-mal nach dem SWÖ-KV zu gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tirol Landesregierung - Abteilung Pflege
Adamgasse 2a, 6020 Innsbruck

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Umsetzung EEZG – Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach dem EEZG durch das Land Tirol für das Jahr 2022; Richtlinie zur Umsetzung EEZG – Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach dem EEZG durch das Land Tirol für das Jahr 2023; Richtlinie zur Umsetzung und Abrechnung des Zuschusses nach § 3 Abs. 2 Ziff. 3 PFG (ehemals EEZG) Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach dem PFG durch das Land Tirol für das Jahr 2024; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1067487