Förderungen zur Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark Link zur Förderung kopieren

Auf Antrag können Beratungsprojekte zum vorsorgenden betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz und des nachhaltigen Wirtschaftens durch die Kooperationspartner:innen gefördert werden. Es erfolgt eine formale und fachliche Prüfung der Unterlagen durch die Geschäftsstelle und eine Ablehnung oder Zuweisung des Antrages an die Wirtschaftskammer als abwickelnde Förderstelle. Die Förderungsmaßnahmen des Landes erfolgen auf Basis der "Förderungsrichtlinie zur Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark" und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen sowie der jährlich abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung mit dem Klima- und Energiefonds.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
03168772025
abteilung14@stmk.gv.at
https://www.nachhaltigkeit.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 04.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN unter www.win.steiermark.at

Höhe der Förderung:

  • Jeder Betriebsstandort hat einmalig die Möglichkeit, eine themenunabhängige „WIN-Impulsberatung“ als Einstiegsberatung mit einer Förderungsquote von max. 70 % der Projektnettokosten bzw. mit maximal 1.260,00 Euro (netto) zu erhalten.
  • Für alle anderen WIN-Module gilt eine maximale Förderungsquote von 50 % der förderungsfähigen Kosten.

Die fachliche Prüfung des geförderten Beratungsprojektes erfolgt auf Basis eines vorzulegenden Endberichtes und der erfassten Maßnahmen in der „Maßnahmendatenbank der Regionalen Programme“. Diese im Zuge der Beratung identifizierten geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen werden zusätzlich periodisch von einem externen Evaluationsteam auf Plausibilität und Wirkung analysiert.

Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel für den Beratungsaufwand erfolgt auf Basis von Rechnungen, Stundenaufstellungen sowie Zeitnachweisen.

Rechtsgrundlage

„Förderungsrichtlinie zur ‚Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark‘“ in Verbindung mit den Kooperationsvereinbarungen mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) sowie der WKO Steiermark in den jeweils geltenden Fassungen.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038736

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