Förderungen zur Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark Link zur Förderung

Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit (WIN) bietet in drei Kernbereichen flexible Beratungsangebote für Maßnahmen zum vorsorgenden betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz sowie des nachhaltigen Wirtschaftens. Das beginnt beim Aufzeigen von einfach und schnell umsetzbaren Maßnahmen im Umweltbereich und geht bis zur Erstellung von langfristig wirksamen Unternehmensleitbildern und Managementsystemen. Als Förderungswerber können Unternehmen/Betriebe, Gemeinden und Kommunalverbände sowie Interessensvertretungen auftreten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11702482/74836066/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit - WIN unter www.win.steiermark.at

WIN_Informationsfolder_18.01.2024.pdf (steiermark.at)

Höhe der Förderung:

  • Mit Ausnahme der "Einstiegsberatung" werden alle anderen Beratungsprojekte in den drei Kernbereichen mit maximal 50 % der Projektnettokosten gefördert.
  • Die Einstiegsberatung im Modul "WIN-ImpulsBeratung" wird in der Höhe von 70 % der Projektnettokosten bzw. mit maximal 1.000 Euro (NETTO) pro Betriebsstandort gefördert.

Die fachliche Prüfung des Beratungsergebnisses erfolgt auf Basis eines vorzulegenden Endberichtes. Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel für den Beratungsaufwand erfolgt auf Basis von Rechnungen, Stundenaufstellungen oder Zeitnachweisen.

Die im Zuge der Beratung identifizierten geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen werden periodisch von einem externen Evaluationsteam auf Plausibilität und Wirkung untersucht.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark für die Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit in Verbindung mit der Kooperationsvereinbarung mit der KPC

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038736