Förderung innovativer Energiekonzepte Link zur Förderung

Förderfähig sind Projekte, die sich durch eine besondere Energieeffizienz auszeichnen oder einen erheblichen Schritt zur Energiewende darstellen. Es handelt sich um Leuchtturmprojekte, die auf Grund unzureichender Förderkulisse kaum Aussicht auf Realisierung hätten. In punkto Energieeffizienz, Nutzung heimischer Energieressourcen (Energieautonomie und Energiewende/Ersatz fossiler Energieträger) sind sie jedoch beispielgebend und könnten weitere vergleichbare Projekte anstoßen, womit nicht nur Erfahrungswerte im realen Betrieb gewonnen werden, sondern auch langfristig eine Kostensenkung erzielt wird. Technologisch bestechen diese Projekte durch einen hohen Innovationsgrad.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Einzelfallentscheidung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1037571