Förderung an konsumentenrelevante Organisationen Link zur Förderung kopieren

Die Förderung dient der Aufrechterhaltung der Tätigkeit von konsumentenrelevanten Organisationen oder der Konzeptionierung, Präsentation und Abwicklung konsumentenrelevanter Projekte durch Förderung von Personal-, Sachkosten und Overheads.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion III
1010 Wien

Sozialministeriumservice
1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion III, Konsumentenpolitik
1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion III Konsumentenpolitik
1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

BMG, ARR 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

Referenznummer

1004621